Die Erfahrungen nach unserem letzten internationalen Serverstart hatten gezeigt, dass mit dem Start der ersten Börsengänge etwa zwei Wochen nach Öffnung einer neuen Spielwelt ein geradezu exzessiver Missbrauch der Aktienmärkte stattfindet. Aus diesem Grund hatten wir vor einigen Wochen auf unserer neusten Spielwelt Fornebu die Fristen für Börsengänge verlängert, um Zeit für eine Überarbeitung der entsprechenden Regeln zu gewinnen. Wie alle im Forum aktiven Spieler sicherlich mitbekommen haben, wurde diese Zeit rege zum Austausch und zur Erarbeitung von Ideen genutzt, wie man dem Problem Herr werden könnte. Dabei wurden die folgenden Grundsätze vorgegeben:
- Sowohl die Probleme beim Börsengang, als auch beim späteren Aktienhandel, müssen gelöst werden.
- Die Börse stellt kein Kernfeature des Spiels dar, soll also primär die strategischen und nicht die spekulativen Elemente des Aktienhandels abbilden.
Als Ergebnis des Diskussionsprozesses haben wir uns für folgende Maßnahmen entschieden, die bereits mit der kommenden Version 1.5.4 implementiert werden:
- Börsengänge können nur noch bis maximal 200% überzeichnet werden.
- Der Börsenkurs folgt einem vorgegebenen Basiskurs der sich eng am Unternehmenswert orientiert und eine grobe Prognose über die Unternehmensentwicklung enthält.
- Durch Handel bedingte Kursschwankungen ergeben sich nur noch in einem Rahmen von +/-10% des Basiskurses.
Spieler, die aktiv am Börsengeschehen teilnehmen, sollten sich also auf Kursschwankungen am Patchday gefasst machen. Wie diese ungefähr aussehen werden lässt sich anhand des Wertes eines börsennotierten Unternehmens abschätzen.
Wichtig: Die Formel zur Berechnung des Basiskurses kann nicht als final bezeichnet werden und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nach den Patchday weiter optimiert. Es empfiehlt sich also, eventuelle Kursverluste zunächst auszusitzen und zukünftige Änderungen an der Berechnung abzuwarten.
Wir planen das 1.5.4-Update gegen Ende der kommende Woche einzuspielen. Dies hängt aber von den Ergebnissen weiterer interner Tests ab.